Gut, wenn man eine Kasko hat: Wird das eigene Auto durch einen Sturm beschädigt, zahlt die Kaskoversicherung. Allerdings ist meist ein wenig Eile geboten.

Wer eine Kaskoversicherung hat, ist bei Sturmschäden am Auto meist gut abgesichert. In der Regel tritt die Teilkasko ein, so dass der Halter lediglich die Selbstbeteiligung zahlen muss. Eine Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse findet nicht statt.

Allerdings sollte man die Assekuranz zügig über den Schaden informieren, denn die möchte das Fahrzeug möglicherweise vor der Reparatur begutachten lassen. Bis dahin dürfen keine Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen werden. Einen eigenen Gutachter darf der Geschädigte - anders als bei einem Unfall mit Fremdverschulden - nicht einschalten.

Auf Wunsch der Versicherung muss der Fahrzeughalter notfalls mit Angaben des Wetteramtes einen Sturmschaden nachweisen können. Denn zum Zeitpunkt der Beschädigung muss der Wind mindestens Stärke 8 gehabt haben. Prallt ein Auto gegen einen bereits längere Zeit auf der Straße liegenden Baum, geht der Fahrer mit einer Teilkasko leer aus. In diesem Fall zahlt nur die Vollkasko.

Wer überhaupt keine Kaskoversicherung abgeschlossen hat, geht nicht unbedingt leer aus. Denn in bestimmten Fällen haben Fahrzeughalter einen Anspruch gegen Hausbesitzer, Eigentümer von umgestürzten Bäumen oder Baufirmen - nämlich dann, wenn ihnen eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorgeworfen werden kann. Sind Dachziegel vom Haus gefallen, muss der Eigentümer nachweisen, dass er regelmäßig prüft, ob die Ziegel noch fest sitzen. Eigentümer von Bäumen sind verpflichtet, deren Zustand zu kontrollieren und morsches Geäst zu entfernen. Auch in diesem Fall muss der Besitzer des Baums nachweisen, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist. Wird ein Fahrzeug durch einen Bauzaun oder ein Baustellenschild beschädigt, haftet der Aufsteller, wenn er die Einrichtungen nicht fachgerecht gesichert hat.

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• Fahrwerk-Instandsetzung
• Richten von Rahmen und Karosserie
• Schweißen, Löten
• Schleifen, Spachteln, Kleben
• Neulackierungen
• Lack-Kleinschäden
• Beseitigung von Frucht- und Hagelschaden
• Hohlraumschutz aufbringen
• Unterbodenschutz auftragen
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